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Qualität der Gutachten

Qualität der Gutachten

Durch die fachliche fundierte Ausbildung und durch die langjährige praktische Arbeit garantiere ich Ihnen aussagekräftige und nachvollziehbare Gutachten.

Was steckt hinter den Begriffen Sachverständiger oder Gutachter ?

Was steckt hinter diesen verschiedenen Begriffen bzw. deren Zusätzen ?

Was sagt dies über die Qualität bzw. die Ausbildung des Sachverständigen aus ?

Sachverständiger oder "Freier Sachverständiger"

Diese Bezeichnung und die Bezeichnung Gutachter ist nicht gesetzlich geschützt, es handelt sich um selbsternannte Sachverständige. So kann sich jeder, ob er qualifiziert ist oder nicht Sachverständiger oder Gutachter nennen.

Solche Sachverständige werden nicht geprüft und unterliegen keine Kontrolle !

Anerkannter oder zertifizierter Sachverständiger

Diese Sachverständige haben an einer Schulung mit anschließender Prüfung an einer das Zertifikat ausstellenden Stelle teilgenommen.
Die Prüfung und die Themenauswahl sowie die Zugangsvorraussetzungen bestimmt die den Lehrgang ausführende Institution. Es erfolgt im Regelfall keine Kontrolle durch einen übergeordnete Stelle ( Handwerkskammer oder IHK).

So kann fast jeder z.B. an einem wenige Tage dauernden Lehrgang z.B. den Titel "........ Zertifizierter Sachverständiger für Photovoltaik" o.ä. erlangen.

Ö.b.u.V. Sachverständiger

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Der Titel "Öffentlich bestellter und Vereidigter Sachverständiger" ist rechtlich geschützt. Der Mißbrauch wird bestraft !.

Die öffentliche Bestellung durch eine Handwerkskammer oder Industrie und Handelskammer gewährleistet, daß es sich bei einem Sachverständigen um einen Fachmann mit überdurchschnittlichen Kenntnissen auf seinem Fachgebiet handelt, die nach einem Ausleseverfahren der ihn bestellenden Körperschaft des öffentlichen Rechts auf absolute Neutralität und Objektivität vereidigt ist.

Der Ö.b.u.v. Sachverständige zeichnet sich aus:

Besondere Sachkunde
Nur der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige führt im Bestellungsverfahren einen Nachweis über seine "besondere Sachkunde".

Vertrauenswürdigkeit
Die Zuverlässigkeit und Integrität wird vor der öffentlichen Bestellung überprüft.

Objektivität
Er wird darauf vereidigt, seine Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen und seine Gutachten unparteiisch zu erstatten.

Pflicht zur Gutachtenerstattung
Er darf Aufträge nur aus wichtigem Grund ablehnen.

Schweigepflicht
Er muss die ihm bei der Ausübung seiner Tätigkeit anvertrauten Privat- und Geschäftsgeheimnisse wahren. Im Gerichtsverfahren steht ihm kein besonderes Aussageverweigerungsrecht zu.

Überwachung
Der Sachverständige wird durch die Stelle, die ihn öffentlich bestellt hat, überwacht.

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